Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Wahlrechtsreform verkündet. Dabei wurde die sogenannte „Zweitmandatsdeckung“ als verfassungsgemäße bestätigt. Dies bedeutet, dass direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr unbedingt in den Bundestag einziehen, nur wenn das Mandat durch den Anteil der Zweitstimme auch gedeckt ist! Das schwächt die Basisdemokratie vor Ort massiv. Allerdings hat die Regierung in einem wichtigen Punkt eine Niederlage eingefahren. Wenn eine Partei drei Direktmandate holt, so gilt dies wie die 5% Klausel. Das Gericht hat dies sogar einstweilen bis zu einer gesetzlichen Neuregelung in Kraft gesetzt! Das Urteil war so zu erwarten und überrascht nicht! Allerdings bleibt es dabei: dieses Wahlgesetz ist eine massive Schwächung der Demokratie vor Ort. Das Gerechtigkeitsgefühl sagt doch klar: wer vor Ort gewählt ist, muss auch das Mandat bekommen! Nur mit der Erststimme können die Wählenden Einfluss auf die Auswahl der Personen nehmen, die sie in Berlin vertreten. Juristisch scheint das Urteil sicher in Ordnung – die politische Entscheidung für dieses Wahlrecht ist aber ein weiterer Baustein zu mehr Politikverdrossenheit! Leider! Umso wichtiger wird es nun entschlossen und geschlossen im Wahlkreis Lörrach-Müllheim um das Direktmandat zu kämpfen. Als Bürgermeister weiß ich, wie wichtig der direkte Draht durch einen direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag, zur Bundesregierung, in die Bundesbehörden und in die Ministerien ist! Die Wahlkreisabgeordneten sind die wichtigste Klammer zwischen Berlin und den Menschen vor Ort. Diese muss nun erst Recht gestärkt werden!
Der Link zum Urteil:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-064.html